Vorurteile Beispiele Menschen
BGH v. 03. 2009: Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen. BGH v. 02. 2010: Für die Berechnung von Fahrzeugschäden stehen dem Geschädigten regelmäßig zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Reparatur des Unfallfahrzeugs oder Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Das gilt aber nur, wenn eine Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs im Rechtssinne möglich ist. Dies ergibt sich aus § 251 Abs. 1 BGB. Ist eine Wiederherstellung im Rechtssinne möglich, so kann der Kläger nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangen, wenn er fiktiv abrechnet und die Kosten für eine Reparatur des Fahrzeugs fast doppelt so hoch sind wie der Wiederbeschaffungswert. Das gilt jedenfalls auch dann, wenn es sich zwar bei dem Fahrzeug um ein Unikat handelt, ein Oldtimermarkt sich aber nicht feststellen lässt (Wartburg).
Leasing-Fahrzeug: Ein wirtschaftlicher Totalschaden des Leasingfahrzeuges hat in der Regel die sofortige Vertragsauflösung zur Folge. Der Leasinggeber hat ein vertraglich vereinbartes Recht auf Vollamortisation und kann somit die Zahlung der noch ausstehenden Leasingraten verlangen. Die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkasko decken diese Forderung jedoch beide nicht ab, hier kann nur eine abgeschlossene GAP-Versicherung (Leasingratenausfallversicherung) einspringen. Finanziertem Fahrzeug: Bei einem Haftpflichtschaden ist die gegnerische Versicherung zur Zahlung des Wertverlustes verpflichtet, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht älter als fünf Jahre ist und die Fahrleistung weniger als 100. 000 km beträgt. Welche Folgen der Schaden für die Finanzierung hat, hängt von der Art der Finanzierung ab. Bei einem klassischen Ratenkredit laufen die Raten einfach weiter, bei einem Autokredit kann es etwas komplizierter werden, da es sich um eine zweckgebundene Finanzierung handelt. *Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung.
- Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, den Kraftstoff abzupumpen, wenn der hierfür erforderliche Aufwand den Wert des Kraftstoffs überschreiten würde. Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer: Verzinsung der Ersatzsumme: Zinsen - nach oben -
Da dies oft (eigentlich immer) von den Kfz-Haftpflichtversicherungen verschwiegen wird, kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hier zu einer wesentlich höheren Auszahlung verhelfen, wenn Sie Ihr Auto trotz Schadens nicht verkaufen möchten. Beispiel: Wiederbeschaffungswert: 10. 000, - Euro - Restwert: 6. 000, - Euro --> Auszahlung Versicherung: 4. 000, - Euro Reparaturkosten netto lt. Gutachten: 7. 500, 00, - Euro (stehen dem Geschädigten nach o. g. sechs Monaten zu) --> Unterschied: 3. 500, - Euro
Home Totalschaden: Was Sie wissen müssen! Gerade bei einem Totalschaden ist der Ärger groß – Was Sie für die Abrechnung wissen müssen. Sie bremsen an einer Ampel, Ihr Hintermann hat nur einen Augenblick nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Ein solcher Unfall kann auch ohne schwerwiegende Personenschäden folgenreich werden, besonders, wenn sich nach dem Gutachten eines Sachverständigen herausstellt, dass nichts als ein Totalschaden übergeblieben ist. Wie man weiß, hat der Halter des Fahrzeugs, das beschädigt wurde, grundsätzlich ein Recht darauf, dass sein Fahrzeug wieder instand gesetzt wird. Doch wie verhält sich diese Regelung bei einem Totalschaden? Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigsten Informationen im Falle eines Totalschadens informieren. Technischer Totalschaden Was bedeuten technischer und wirtschaftlicher Totalschaden? Foto: loraks/Bigstock Zunächst wird zwischen einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden. Ein technischer Totalschaden liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, das eine Reparatur aus technischer Sicht ausgeschlossen ist.