Das Auto melden Sie als Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsstelle an. Wenn möglich, sollten Sie dafür vorab online einen Termin vereinbaren. Wenn Sie vorher eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen, kann auch ein Vertreter das Auto ummelden. Er muss sich bei der Zulassungsstelle ausweisen. Welche Fristen muss man einhalten? Sobald Sie umziehen oder neuer Halter eines Autos werden, müssen Sie sich um die Ummeldung kümmern. Und zwar "unverzüglich", sagt der Gesetzgeber. Dieses "Unverzüglich" ist allerdings bundeseinheitlich nicht genauer definiert und liegt im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters. Erfahrungen zeigen: Wer bis zu einem Monat mit dem Ummelden wartet, kommt meist glimpflich davon. Danach müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro (Wohnortswechsel) beziehungsweise 40 Euro (Halterwechsel) rechnen. Wer mehr als sechs Monate verstreichen lässt, kassiert in jedem Fall ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Und: Wenn mit dem Fahrzeug eine Verkehrssünde begangen wird und der Halter sich – wegen fehlender Ummeldung – nicht oder nur schwierig ermitteln lässt, dann kann es noch deutlich teurer werden.