Vorurteile Beispiele Menschen
Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein. Die Leinenpflicht gilt nicht für das Führen von Hunden, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden. (8) Während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen Verwendung sind Dienst-, Jagd-, Hirten-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach-, Rettungs-, Behindertenbegleit- und Therapiehunde, Präsenz- und Schulbesuchshunde, sowie Hunde, im Rahmen einer aktiven Teilnahme an Hundevorführungen, Hundeschauen, Veranstaltungen und dergleichen, von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht ausgenommen.
Allgemeines zu artgerechter Hundehaltung Fütterung und Pflege Auslauf Sozialkontakte Haltung von Hunden im Freien Haltung von Hunden in Räumen Haltung von Hunden in Zwingern Aktuelle Informationen über artgerechte Hundehaltung, Fütterung, Pflege, Auslauf, Hundezwinger etc. Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020 Für den Inhalt verantwortlich:
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Die Kantone Jura, Uri und Zug kennen keine Gesetze über die Hundehaltung, erstgenannter aber ein Gesetz über die Hundesteuer. [41] In einigen Hundegesetzen wird der jeweiligen kantonalen Exekutive (Regierungsrat, Staatsrat) die Kompetenz übertragen, auf dem Verordnungsweg das Halten gefährlicher Hunderassen zu verbieten oder aber einer Bewilligung zu unterwerfen. Dahingehende Bestimmungen haben die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis und Zürich erlassen; Einzelheiten siehe Rasseliste #Rasselisten in der Schweiz. Liechtenstein Das 1992 erlassene und später mehrfach geänderte liechtensteinische Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) regelt gemäß Artikel 1 "die Haltung und Kontrolle von Hunden". Im Wesentlichen geht es dabei um die Pflichten des Hundehalters, die Sachkunde- und Sozialverträglichkeitsprüfung, die Meldung von Vorfällen und Massnahmen, die Hundekontrolle, die Hundesteuer und um Strafbestimmungen.
Dagegen haben Salzburg [14] und Tirol [15] entsprechende Regelungen in ihre allgemeine Polizeigesetze aufgenommen. In Vorarlberg existieren keine gesetzlichen Regelungen im Sinne eines Hundegesetzes; stattdessen hat man entsprechende Fragen in Form einer Rechtsverordnung geregelt. [16] In Wien gilt seit 2019 ein Alkoholverbot für Hundeausführer (§ 5a Abs. 14 Wiener Tierhaltegesetz). [17] Schweiz Gesetze, die das Halten von Hunden sowie die Erhebung einer Hundetaxe (auch "Hundesteuer" genannt) regeln, haben die folgenden Kantone erlassen: Aargau, [18] Appenzell Ausserrhoden, [19] Appenzell Innerrhoden, [20] Basel-Stadt, [21] Basel-Landschaft, [22] Bern, [23] Freiburg, [24] Genf, [25] Luzern, [26] Neuenburg, [27] Nidwalden, [28] Obwalden, [29] Schaffhausen, [30] Schwyz, [31] Solothurn, [32] St. Gallen, [33] Tessin, [34] Thurgau, [35] Waadt [36] und Zürich. [37] Im Kanton Graubünden sind die Bestimmungen betreffend das Halten von Hunden in das Veterinärgesetz, [38] in den Kantonen Glarus [39] und Wallis [40] in das jeweilige Tierschutzgesetz integriert.