Vorurteile Beispiele Menschen
Wurde ein falsch geparktes Fahrzeug durch das Ordnungsamt oder die Polizei gesichtet, wird meist ein Strafzettel ausgestellt. Dieser Strafzettel klemmt dann entweder hinter dem Scheibenwischer oder kommt ein paar Tage später mit der Post. Neben dem vorgeworfenen Tatbestand und der dafür verhängten Strafe ist auf dem Knöllchen eine Frist angegeben, innerhalb der das Bußgeld zu bezahlen ist. Bezahlt der Autofahrer die Strafe innerhalb dieser Frist, ist die Angelegenheit damit erledigt. Gleichzeitig erklärt sich der Autofahrer durch seine Zahlung mit dem verhängten Bußgeld einverstanden. Allerdings kann es durchaus sein, dass der Autofahrer den Strafzettel für unberechtigt hält. In diesem Fall kann er sich gegen das Knöllchen wehren. Ein Widerspruch oder ein Einspruch im eigentlichen Sinne ist allerdings nicht möglich. Dies geht nur bei einem Bußgeldbescheid, der entsprechend eine Rechtsmittelbelehrung enthält. (Eine Rechtsmittelbelehrung ist eine Belehrung darüber, welche Rechtsmittel der Betroffene einlegen kann, um gegen die Entscheidung vorzugehen. )
Es kann bei einer Verwarnung auch von einem Verwarngeld abgesehen werden. In diesem Fall bleibt es bei einer Belehrung über die Ordnungswidrigkeit. Zwar ist dann das Verwarngeld abgewehrt, jedoch muss dann das Bußgeldverfahren bestritten werden. Dabei werden meist noch zusätzliche Gebühren fällig und Ordnungsgelder fallen beinahe immer höher aus als die Kosten einer Verwarnung. Es ergeht dann ein regulärer Bußgeldbescheid, gegen den auf normalem Wege Einspruch eingelegt werden kann. Was bedeutet ein Verwarnungsgeld? Neben den unterschiedlichen Aufwänden und Fristen, die einzuhalten sind, ergeben sich aus einer Verwarnung auch andere rechtliche Folgen als aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ist das Verwarnungsgeld für falsches Parken gezahlt, verfallen alle Verfolgungsrechte und Ansprüche durch den Staat und die Tat kann nicht wieder Gegenstand einer Verfolgung werden. Ist das Verwarnungsgeld bezahlt, ist die Sache erledigt. Im Gegensatz zu einem ordentlichen Verfahren wird bei einer Verwarnung auch keine Eintragung in Führungszeugnisse oder das Fahreignungsregister ( Punkte in Flensburg) gemacht.
So kann unfreundliches oder gar aggressives Auftreten gegenüber den Beamten schnell dazu führen, dass doch ein Bußgeldverfahren angestrebt wird. Die Entscheidung liegt im Ermessensrahmen der Amtsperson, die den Fall aufnimmt. Gegen ein Verwarnungsgeld vorgehen. Kann etwas getan werden? Läuft für das Verwarnungsgeld für falsches Parken die Frist ab, kommt bald der Bußgeldbescheid. Parken Sie korrekt und erhalten trotzdem einen Strafzettel, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld für falsches Parken einzulegen. Doch ist der folgende Prozess meist aufwändiger und kostenintensiver als die Verwarnung samt Verwarnungsgeld. Wenn Sie Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld wegen falschem Parken einlegen, wird aus dem Verwarnungsverfahren ein reguläres Bußgeldverfahren. Auch wenn die kurze Frist, in der das Verwarngeld zu zahlen ist, verstreicht, wandelt sich die Verwarnung in ein Bußgeld und es wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Verwarnungsgelder können zwischen 5 und 55 Euro betragen.
Wann ist falsches Parken eine geringfügige Ordnungswidrigkeit? Wann ein Verwarnungsgeld für Parken ohne Parkschein oder Halten an falscher Stelle erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die individuelle Situation ausschlaggebend. So kann beispielsweise ein Fahrzeug, das zu nah an einer Ausfahrt steht, ohne diese zu blockieren, mit einer Verwarnung sanktioniert werden, anstatt dass ein aufwändiges Bußgeldverfahren samt Bußgeldbescheid eingeleitet wird. Ordnungswidrig sind folgende Situationen beim Parken: Geringfügig Parkscheibe abgelaufen (Parkzeit überschritten) Parkplatz unsachgemäß benutzt (auf mehrere Parklücken geparkt) Ordnungsrelevant Blockieren einer Feuerwehr- oder Rettungszufahrt Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen Jedoch ist es nicht möglich auf ein Verwarngeld zu bestehen. Ob von einem ordentlichen Bußgeldverfahren abgesehen werden kann, entscheidet stets der Beamte, der das Vergehen verfolgt. Das kann sowohl eine Behörde sein, wie auch die Polizei oder Mitarbeiter der Ordnungsämter.