Vorurteile Beispiele Menschen
Dieses sieht die interne, hälftige Teilung der während der Ehe erworbenen Anrechte vor. Die private Kapitalversicherung hingegen wird nicht geteilt, hier gilt der Zugewinnausgleich. Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung: Sind Sie Versicherungsnehmer oder bei Ihrem Partner mitversichert? Ist Letzteres der Fall, endet Ihr Versicherungsschutz mit der Rechtskraft der Scheidung. Schließen Sie dann eine eigene Haftpflicht- beziehungsweise Rechtsschutzversicherung ab. Gegebenenfalls sollten Sie frühzeitig klären, bei wem die Kinder mitversichert werden. Krankenversicherung: Sind/Waren Sie bei Ihrem Partner mitversichert, sollten Sie sich im Zuge einer Scheidung für einen eigenen Versicherungsschutz bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Unfallversicherung: Klären Sie das aktuelle Versicherungsverhältnis. Womöglich empfiehlt sich die Überleitung des gemeinsamen Vertrages in zwei eigenständige. Hausratversicherung: Sind Ihre neuen Wohnverhältnisse geklärt, sollten Sie prüfen, ob eine neue Versicherung nötig ist oder eventuell eine Änderung des bestehenden Vertrages infrage kommt.
Tipp: Die Änderung kann jederzeit vorgenommen werden, Sie müssen nicht erst bis nach der Scheidung warten. ( Welche Ausnahmen gibt es beim Versorgungsausgleich? ) Ehevertrag sinnvoll? Diese Punkte sollten geregelt werden Ansprüche gehen auch bei Scheidung nicht verloren Wenn Sie zum Beispiel in der Lebensversicherung als Begünstigten die Bezeichnung "Ehefrau" stehen haben, hat diese auch nach einer Scheidung immer noch Rechte an einer Auszahlung der Versicherungssumme, da sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eben tatsächlich die Ehefrau war. Besser wäre die Bezeichnung des Begünstigten als "aktuelle Ehefrau" hineinzuschreiben, damit die Summe nicht an die geschiedene Frau geht. Sinnvoller ist es jedoch, immer direkt den Namen des Begünstigten auszuformulieren. ( Versorgungsausgleich bei einer Scheidung)
Bewertung des Fragestellers | Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? "Nach einer Nachfrage meinerseits erhielt ich einen ersten Überblick über die Rechtssituation. Zur Vertragsgestaltung der Lebensversicherung im Falle einer Scheidung ist es sicherlich Ratsam ein Beratungsgespräch zu führen. " Ähnliche Themen 15 € 50 € 53 € 40 € 30 € 55 €
Vielmehr wird bei solchen Rentenpolicen ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Versorgungsausgleich durchgeführt, und zwar von Amts wegen durch den Scheidungsrichter. Das vorhandene Deckungskapital (Rückkaufswert plus Gewinnbeteiligung) wird dabei geteilt und für den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine eigene private Rentenversicherung begründet. Das anteilige Deckungskapital wird dabei als beitragsfreie Versicherung eingesetzt. Bei der meist mit Kapitalwahlrecht abgeschlossenen privaten Rentenversicherung gilt dies allerdings nur dann, wenn sich der Versicherungsnehmer schon vor Rechtskraft der Scheidung für eine Rente entscheidet. Ansonsten wird das vorhandene Deckungskapital wie bei Kapitallebensversicherungen geteilt. Kein Zugewinnausgleich bei Risikolebensversicherungen Risikolebensversicherungen sehen nur eine Leistung im Todesfall vor. Dadurch entsteht in der Mehrzahl der Verträge kein Deckungskapital und damit auch kein Vermögenswert, der im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden müsste.
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, müssen die Eheleute an viele Sachen denken. Sie müssen ihr Leben regelrecht neu ordnen und die gesamte Lebenssituation ändert sich. Da kann die Lebensversicherung schon einmal in Vergessenheit geraten. Und das, obwohl sie an verschiedenen Stellen des Scheidungsverfahrens wichtig werden kann. Die Wichtigste kompakt zusammengefasst: Kapitallebensversicherungen, die einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen, sind im Scheidungsfall Teil des Zugewinnausgleichs. Von dem Versorgungsausgleich sind solche kapitalbildende Lebensversicherungen ausgeschlossen. Sehen sie hingegen ein Rentenwahlrecht vor, welches auch ausgeübt wurde, fallen sie in den Versorgungsausgleich. Die Risikolebensversicherung hingegen entfaltet in der Regel keine Relevanz für den Zugewinnausgleich. Mehr dazu im folgenden Beitrag: Die verschiedenen Lebensversicherungen Für die Scheidung sind zunächst einmal von den verschiedene Arten der Lebensversicherungen die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung interessant.
Im Falle einer Scheidung können die Ehegatten Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen. Hierbei wird das Vermögen eines jeden Ehegatten unter Berücksichtigung von Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Zeitpunkt der Trennung herangezogen werden. Abgezogen werden die Vermögenswerte, die jeder Ehegatte im Zeitpunkt der Heirat besessen oder durch Schenkung oder Erbschaft während der Ehe erworben hat. Zu den im Zugewinnausgleich zu berücksichtigenden Vermögenspositionen gehören zum Beispiel neben Geldanlagen, Fahrzeugen, Grundstücken und Firmen auch kapitalbildende Lebensversicherungen. Lebensversicherungen auf Rentenbasis werden bei der Scheidung im Versorgungsausgleich, d. h. bei Ermittlung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, ausgeglichen. Häufig schließen die Ehegatten vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens eine sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung. Werden in dieser sämtliche Zugewinnausgleichsansprüche ausgeschlossen, kann es im Nachgang zu Manipulationen im Versorgungsausgleichsverfahren kommen.
Im Versorgungsausgleich werden nicht nur die gesetzlichen Renten- oder Pensionsansprüche ausgeglichen, sondern auch private Rentenversicherungen. Dazu gehören u. a. auch Kapitallebensversicherungen auf Rentenbasis. Häufig hat einer der Ehegatten eine solche private Rentenversicherung sicherungshalber an einen Gläubiger abgetreten. Bei manchen Immobilienfinanzierungen ist es z. B. üblich, eine Lebensversicherung abzuschließen und diese zur Sicherung an die finanzierende Bank abzutreten. Im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage, ob auch solche abgetretenen Rechte dem Versorgungsausgleich unterliegen. Der BGH hat entschieden: ja (FamRZ 2013, 1715)! Denn die Sicherungsabtretung bedeutet nicht zwangsläufig, dass der betreffende Ehegatte später nicht doch noch die abgetretene Rente erhalten wird. Denn schließlich kann er das Darlehen auch auf andere Weise tilgen. In diesem Fall würde dann das abgetretene Rentenanrecht wieder an ihn zurückfallen. Der Versicherungsnehmer hat seine Rechte aus dem Versicherungsvertrag also durch die Sicherungsabtretung nicht völlig verloren.