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Energieausweispflicht auf einen Blick Wie energieeffizient ist eine Wohnung? Wie viel Energie benötigt man für die Heizung eines Hauses? In Zeiten steigender Energiekosten stellen sich Mieter und Käufer immer häufiger diese Fragen. Immobilieneigentümer sind laut Energiesparverordnung EnEV 2009 gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, der diese Informationen zusammenfasst und Interessenten eine Vergleichsmöglichkeit und Entscheidungshilfe bietet. Zusätzlich enthält das Dokument Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, durch die Eigentümer den Energiebedarf ihrer Immobilie senken und damit Kosten sparen können. Der zuständigen Landesbaubehörde muss der Ausweis jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden. Allgemein wird unterschieden zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis – kurz: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Legen Sie Jetzt im EigentümerPlus Portal Ihre Immobilien an und fordern Sie Ihren Energieausweis an: 2013 hat der Gesetzgeber die Regelung zum Energieausweis noch einmal verschärft: Nach der neuen Fassung, die im Januar 2014 in Kraft trat, soll der Eigentümer den Ausweis schon im Rahmen der Wohnungs- oder Hausbesichtigung unaufgefordert vorzeigen.
Durch Neuerungen in den Jahren 1982 und 1995 wurde die Verordnung an Veränderungen im Bau- und Energiesektor angepasst um wiederum die größtmögliche Wirtschaftlichkeit von Gebäuden im Hinblick auf den Energieverbrauch zu gewährleisten. Auch wenn heute noch immer von der Wärmeschutzverordnung gesprochen wird, ist diese eigentlich schon lange nicht mehr gültig. Sie wurde nämlich bereits im Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung abgelöst. Diese vereint die Vorschriften zum Wärmeschutz und die zuvor gültige Heizungsanlagenverordnung zu einem einzigen Vorschriftenkatalog. Somit werden von der Verordnung nicht nur zum Beispiel Dämmaßnahmen an Gebäuden einheitlich geregelt, sondern auch die zulässigen Bauarten zu verwendender Heizungsanlagen und der Energiebedarf von standardisierten Gebäuden. Wärmeschutz im Altbau: Dämmung und EnEV Vor allem die Wärmeschutzverordnung für den Altbau macht vielen Hausbesitzern Sorgen. Oft ist Ihnen nicht klar, was Sie im Zuge von Modernisierungs- und Sanierungarbeiten dürfen oder gar müssen.