Vorurteile Beispiele Menschen
Grundsätzlich können Hartz IV Empfänger beantragen, dass bisher aufgelaufene Mietschulden übernommen werden, wenn diese Übernahme gerechtfertigt ist oder ansonsten Wohnungslosigkeit droht. Dies aber nicht, so das Landessozialgericht-Baden-Württemberg mit Beschluss Az. L 2 AS 842/13 ER-B vom 13. 03. 2013, wenn Mietrückstände auf sozialwidriges Verhalten zurückzuführen sind. Im zugrunde liegenden Fall hatten die Hilfebedürftigen die Zahlungen zur Miete durch das Jobcenter mehrfach zweckwidrig verwendet. Das Verhältnis der sechsköpfigen Familie zum Jobcenter war eher als problematisch anzusehen. Aufgrund ständig wechselnder Verhältnisse mussten Leistungen neu berechnet oder gänzlich eingestellt werden. Beim Vater, der als alleiniger den Familienunterhalt bestritt, wechselten häufig die Arbeitsaufnahmen, verbunden mit Arbeitsplatzverlusten. Die Betreuungsmöglichkeiten der vier Kinder in Kinderdörfern wechselten ebenfalls recht häufig. Nicht zuletzt eine Straftat des Vaters führte dazu, dass sich die finanzielle Lage der Familie ziemlich zuspitzte.
Da du schon alleine für deine Fahrkosten 90 € pro Monat zahlen musst, kannst du auf Nachweis zumindest erst einmal den übersteigenden Betrag von 20 € in Abzug bringen, dann blieben von den ca. 276 € die 256 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig. Zu diesen ca. 256 € käme dann dein volles Kindergeld von 204 €, du würdest dann auf etwa 460 € anrechenbares Gesamteinkommen kommen und dazu käme dann - oder die ca. 155 € Unterhalt von den Eltern. Du würdest dann etwa 615 € oder sagen wir mal 634 € kommen, dein Bedarf liegt aber bei ca. 834 €, demnach stünde dir dann Jobcenter noch eine monatliche Aufstockung vom um die 200 € zu.
Die angemessenen Kosten für die Unterkunft und die Heizung werden ergänzend zu den Regelleistungen vom Jobcenter übernommen. Doch in welchen Fällen kommt das Jobcenter für Mietschulden auf? Übersicht Wie genau werden Mietschulden in diesem Zusammenhang definiert? Wann übernimmt das Jobcenter die Mietschulden? Eine Räumungsklage liegt vor Eine Kündigung ist ausgesprochen Der Grad zwischen Räumungsklage und Räumungsurteil Die Übernahme der Mietschulden Wie genau werden Mietschulden in diesem Zusammenhang definiert? Ansprüche aus rückständigen Forderungen werden als Mietschulden definiert, wenn es sich dabei um nicht bezahlte Rechnungen bei dem Vermieter oder beispielsweise bei dem Energieversorgungsunternehmen handelt. Damit der Leistungsträger die Mietschulden übernimmt, muss allerdings eine drohende Wohnungslosigkeit in Sinne des Paragraphen 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II vorliegen. Mietschulden können bei Eigentum auch als Zinsraten übernommen werden. Tilgungsraten sind davon allerdings ausgeschlossen.
Das war zuvor quasi die Bedingung von einer Kostenübernahme und weit weg vom Menschenrecht. Endlich gibt es eine zwingendere Miet- und Energieschuldenübernahme, bevor der Hartz 4-Empfänger auf der Straße sitzt. Somit sind nicht vertratbare Rechtssprechungen hoffentlich bald eine Seltenheit und das Jobcenter in Sachen Sanktionen nicht mehr so großzügig unterwegs. Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes geht es hier.
Wann übernimmt das Jobcenter die Mietschulden? Bei Vorlage der Kündigung oder der Räumungsklage des Vermieters, übernimmt das Jobcenter oftmals die Mietschulden des Leistungsempfängers. Damit soll dann die Gefahr der Obdachlosigkeit des Betroffenen abgewendet werden. Eine Räumungsklage liegt vor Wenn eine Räumungsklage vorliegt und der Betroffenen daraufhin keinen Widerspruch einlegt, wird das Räumungsurteil gesprochen. Der Vermieter hat aufgrund des versäumten Widerspruches automatisch Recht bekommen und kann jederzeit das Räumungsurteil vollstrecken. Hier ist es jetzt wichtig, dass der Vermieter auf die Vollstreckung vorerst verzichtet, wenn das Jobcenter die Mietschulden begleicht. Wenn der Vermieter das ablehnt, übernimmt das Jobcenter die Mietschulden nicht. Jetzt kann nur noch das Sozialamt etwas ausrichten, bevor die Obdachlosigkeit droht. In den meisten Fällen hat das Sozialamt dem Betroffenen schon einen Termin geschickt, da es als Amt der Wohnungslosigkeit von der Räumungsklage bereits informiert ist.
Wenn das JobCenter Mietrückstände übernimmt, um die Kündigung, den Verlust der Wohnung abzuwenden, dann muss die Verpflichtungserklärung gegenüber dem Vermieter abgegeben werden. Eine Erklärung allein gegenüber dem Mieter reicht nicht. Verpflichtungserklärung des JobCenters bei Kündigung wegen Mietschulden Bei erheblichen Mietrückständen kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist kündigen, oder sogar fristlos kündigen. Nach dem Gesetz soll die Kündigung unwirksam werden, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage alle Rückstände bezahlt. Es reicht auch, wenn eine öffentliche Stelle sich fristgerecht verpflichtet (innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage), die Rückstände zu übernehmen. Aber das kann schiefgehen, wie ein Urteil zeigt. Verpflichtungserklärung wegen Übernahme von Mietrückständen ist an Vermieter zu schicken Ein Vermieter hatte wegen beträchtlicher Mietrückstände fristlos gekündigt. Daraufhin hatte das JobCenter dem Mieter bestätigt, dass sämtliche Mietrückstände bezahlt werden.