Vorurteile Beispiele Menschen
Wo ist nur wieder mein Schlüssel? Ein Schlüsselverlust ist immer ärgerlich, er kann aber wirklich teuer werden, wenn der Vermieter oder die WEG vom Verlierer verlangt, die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu erstatten. Doch dieser Anspruch besteht nicht ohne weiteres. Es kommt, man ahnt es, auf den Einzelfall an. Nur wenn im Mietvertrag oder der Satzung der WEG wirksam vereinbart wurde, hat der Vermieter bzw. die WEG Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage bei einem Verlust des Schlüssels durch den Mieter oder einen der Eigentümer. Rücksicht auf die im Einzelfall drohende Gefahr Eine Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter immer berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser einen Schlüssel verloren hat, ist unwirksam, weil sie den Vermieter zum Ersatz der Schließanlage auch berechtigt, wenn ein Missbrauch mit den abhanden gekommenen Schlüsseln ausgeschlossen ist (Beispiel: Schlüssel fällt in Fluss).
Diesen Anspruch hat der Vermieter, wenn begründeter Anlass zur Sorge besteht, dass sich Unbefugte nunmehr Zugang zum Gebäude verschaffen können, wenn also unklar ist, wo der Schlüssel geblieben ist. Kann der Mieter jedoch beweisen, dass der Schlüssel zerstört wurde oder sich beispielsweise auf dem Grund eines Flusses befindet, besteht kein solcher Anspruch. Allein die Tatsache, dass ein Schlüssel nicht mit einem Namensschild versehen ist, befreit den Mieter nicht von der Schadensersatzpflicht. Es kommt darauf an, ob eine Missbrauchsmöglichkeit durch Dritte ausgeschlossen ist. Auch hierfür ist der Mieter allerdings beweispflichtig.
Wann Ersatzansprüche des Vermieters entstehen und wie weit diese gehen, erläutern die Arag-Experten. Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, muss meist tief in die Tasche greifen. Wenn in einem Mietverhältnis Haus- und Wohnungsschlüssel verloren gehen, kann dies zu umfangreichen Ersatzansprüchen des Vermieters führen. Im Extremfall kann der Vermieter sogar eine komplette Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen lassen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang solche Ersatzansprüche entstehen, erläutern Arag-Experten in vier Tipps: 1. Diebstahl und sichere Aufbewahrungsorte Ob und inwieweit der Mieter dem Vermieter zu Schadensersatz bei Verlust von Schlüsseln verpflichtet ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Mieter sorgfältig mit dem Schlüssel umgegangen ist und ob eine Missbrauchsgefahr droht. Der Mieter ist verpflichtet, seine Wohnungsschlüssel sorgsam aufzubewahren und vor Verlust zu schützen. Sie dürfen nicht an leicht zugänglichen Orten oder gut sichtbar liegen gelassen werden.