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Zählerstandseingabe Die mit * gekennzeichneten Felder müssen erfasst werden Zählernummer warning message Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung QR-Code ID Die QR-Code-ID finden Sie auf Ihrer Ablesekarte. Letzte Ablesung Gaszähler: Ablesedatum: Zähler: Letzer Zählerstand: Bitte geben Sie Ihren Zählerstand ohne die Zahlen hinter dem Komma ein. Die Warnmeldung Diese Eingabe scheint nicht korrekt zu sein Letzte Ablesung Stromzähler: Zählwerk/OBIS: Neuer Zählerstand: Optional: E-Mail Adresse Sie können sich die Eingaben gern per Mail zusenden lassen. Ihre E-Mail Adresse Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist optional. Sie bekommen eine Bestätigungsmail mit den von Ihnen an uns übermittelten Zählerständen. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: Vielen Dank für Ihre Eingabe. Die Daten wurden an die Westnetz geschickt. Ihre Eingaben wurden an die angegebene E-Mail versandt Wie hat Ihnen die Zählereingabe gefallen? Danke, dass Sie abgestimmt haben. Möchten Sie noch einen Kommentar hinterlassen?
Ablesung Was ist, wenn meine Zählernummern bzw. Vorjahreszählerstände auf der Ablesekarte nicht korrekt sind? Sollte Ihre Zählernummer auf der Ablesekarte nicht korrekt sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wenn die Vorjahreszählerstände auf der Ablesekarte nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen von der Abrechnung. Die Abrechnungsstelle steht Ihnen unter folgender Telefonnummer 0251 711-2228 oder per E-Mail unter zur Verfügung. Wo kann ich meine Zählerstände für die Einspeisung melden? Sie erhalten von uns immer zum Ende eines Jahres (Photovoltaikanlagen) bzw. vierteljährlich (KWK-Anlagen) Ablesekarten, auf denen Sie die Zählerstände Ihrer Eigenerzeugungsanlage mitteilen können. Sollten Sie keine Ablesekarte erhalten haben, teilen Sie uns die Zählerstände bitte online oder per Mail an die in den Korrespondenzen angegebene Mailadresse mit. Ich habe eine registrierende Lastgangmessung: Wie kann ich meine Daten selbst einsehen? Mein Zähler misst nicht richtig.
Hier gibt sie den und die Zählernummer an und bestätigt dies. In der nächsten Eingabemaske trägt sie dann das Datum und den Zählerstand ein. Oder Lena für die Rückmeldekarte aus und schickt sie per Post an Westnetz.
Damit Sie stets den Durchblick haben: Wir haben alle wichtigen Informationen, Hinweise sowie hilfreiche Downloads zum Zählerwesen und Messstellenbetrieb für Sie zusammengestellt. Eichgültigkeit von Zählern Die Westnetz GmbH verwendet im geschäftlichen Bereich ausschließlich Messgeräte gemäß §31 des Mess- und Eichgesetzes – MessEG. Damit können wir stets korrekte Messungen und Messergebnisse von Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden gewährleisten. Dokumentiert wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen nach § 21b des Energiewirtschaftsgesetz durch Beglaubigungsplomben, -marken oder Konformitätszeichen. Diese finden Sie auf den verwendeten Geräten. Somit erfüllen wir als Netzbetreiber die Anforderungen gemäß § 33 Abs. 2 des MessEG. Informationen zur Befundprüfung Grundsätzlich kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangen. Diese Befundprüfung nach § 39 des Mess- und Eichgesetz – MessEG erfolgt durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle.
Sollte die Befundprüfung ergeben, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, trägt der Messstellenbetreiber die Kosten der Nachprüfung. Andernfalls muss der Antragsteller die Nachprüfungskosten übernehmen. Aufgrund langjähriger Erfahrung weisen wir darauf hin, dass Zähler äußerst selten einen zu hohen Verbrauch anzeigen. Wir empfehlen Ihnen daher, zunächst einmal zu prüfen, ob veränderte Gebrauchsgewohnheiten der Grund für einen erhöhten Verbrauch sein könnten. Saldierende Zähler für Einspeiseanlagen Die Westnetz GmbH verwendet gemäß Punkt 4. 6 Abs. 9 der Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 (Metering Code) ausschließlich elektronische Zähler, die nach dem Ferraris-Messprinzip ausgeführt sind. Das heißt: Zunächst wird der zählpunktbezogene Saldo über alle drei Außenleiter gebildet. Auf dieses Saldo wird nun die Funktion "Rücklaufsperre" angewendet, beziehungsweise die Zuordnung zum Zählwerk Bezug oder Lieferung vorgenommen. Informationen zu OBIS-Kennzahlen OBIS-Kennzahlen (Object Identification System) werden zur eindeutigen Identifikation von Messwerten wie Energiemengen und Zählerständen verwendet.
Aber sie kommen auch dann zum Einsatz, wenn abstrakte Daten beim elektronischen Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant identifiziert werden müssen. OBIS-Kennzahlen sind internationaler Standard und in IEC 62056-61 für das Medium elektrische Energie veröffentlicht. Die am häufigsten verwendeten Kennzahlen bei Haushalts-, Kleingewerbe- und Einspeiseanlagen sind: OBIS 1. 8. 1 Wirkarbeit Bezug Tarif 1 (Zählerstand zeitabhängiger Tarif 1) OBIS 1. 2 Wirkarbeit Bezug Tarif 2 (Zählerstand zeitabhängiger Tarif 2) OBIS 1. 0 Wirkarbeit Bezug gesamt (Summe aller tarifunterschiedenen Zählerstände) OBIS 2. 1 Wirkarbeit Lieferung Tarif 1 (Zählerstand zeitabhängiger Tarif 1) OBIS 2. 2 Wirkarbeit Lieferung Tarif 2 (Zählerstand zeitabhängiger Tarif 2) OBIS 2. 0 Wirkarbeit Lieferung (Summe aller tarifunterschiedenen Zählerstände "Einspeisung") Da es bei der Lieferung keine unterschiedlichen Tarife gibt, werden in der Abrechnung zur Lieferung die OBIS-Kennzahlen 2. 1 und 2. 2 addiert und als 2.
Ihre Feedback Bitte nur Ihr Feedback zur Zählerstandseingabe als Text eingeben. Andere Informationen werden nicht weiter bearbeitet. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link:
0 ausgewiesen. Download der OBIS-Kennzahlen Messkonzepte Die Vergütungsregeln von eingespeistem bzw. erzeugtem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind komplex. Daher sind spezielle Messkonzepte erforderlich. Für das Netzgebiet der Westnetz GmbH wurden einheitliche Messkonzepte unter Berücksichtigung der eichrechtlichen Vorschriften festgelegt. Dadurch verfügen alle Marktpartner über die gleichen Voraussetzungen für die gesetzeskonforme und diskriminierungsfreie Abrechnung sowie für die Umsetzung der Wechselprozesse im Messwesen (WIM). Messkonzepte der Westnetz GmbH EDL21-Zähler Bis zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) von 2011 verbaute die Westnetz GmbH sogenannte EDL21-Zähler. Diese geben den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die tatsächliche Nutzungszeit für lediglich 12 Monate an. Der Einbau der EDL21-Zähler erfolgte in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung unterzogen wurden.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Kurzanleitung als Download oder in unserem FAQ-Bereich. Kurzanleitung für EDL21-Zähler Zu unseren FAQs